Info Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite, soweit es möglich ist, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus 10a des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen gemäß Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Plattform (https://ilu.th-koeln.de/). Wichtige Informationen und Grundlagen zur digitalen Barrierefreiheit finden Sie in der Toolbox Digitale Barrierefreiheit. Stand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenDie technische Umsetzung und damit auch die barrierefreie Gestaltung liegen in der Verantwortung des ILIAS e.V. Die TH Köln ist bei der Optimierung der Barrierefreiheit auf die Kapazitäten und Umsetzungsmöglichkeiten des ILIAS e.V. und der ILIAS-Community angewiesen. Die Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar. Nicht barrierefreie InhalteDie nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen nicht barrierefrei:
Information zur barrierenreduzierten Fassung von ILUNutzung der HauptnavigationDie Hyperlinks der Hauptnavigation können über die Tastatursteuerung per Tabulatortaste ausgewählt werden. Für einzelne Navigationsbereiche kann unter Umständen eine Steuerung per Pfeiltasten erforderlich sein. Beispiel: Im Magazin von ILU gibt es die Baumansicht, über die man mit der Tabulatortaste gelangt. Wenn die Baumansicht aktiviert wurde, lässt diese sich mit einigen Screenreadern ausschließlich mit den Pfeiltasten steuern. Ggf. müssen Sie für diesen Navigationsbereich den Scan-Modus des Screenreaders abschalten. Erstellung dieser Erklärung zur BarrierefreiheitDiese Erklärung wurde am 08.11.2024 erstellt. Feedback und KontaktangabenSie haben die Möglichkeit, uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einzuholen. Gehen Sie dabei bitte folgendermaßen vor:
Ist die Barriere bisher nicht bekannt oder noch nicht in Bearbeitung, wird diese zeitnah an die zuständige Person oder Institution weitergeleitet. Im Falle von technischen Barrieren geben wir die Information an die Special Interest Group (SIG) "Barrierefreiheit" von ILIAS zur Prüfung und Bewertung weiter. Handelt es sich um eine inhaltliche Barriere, wird die Urheberin bzw. der Urheber des Inhalts informiert. DurchsetzungsverfahrenSollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per Post oder E-Mail an die Ombudsstelle: Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen: Fürstenwall 25 |